Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 14.02.2003 - 1 HEs 41/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,16473
OLG Karlsruhe, 14.02.2003 - 1 HEs 41/03 (https://dejure.org/2003,16473)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 14.02.2003 - 1 HEs 41/03 (https://dejure.org/2003,16473)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 14. Februar 2003 - 1 HEs 41/03 (https://dejure.org/2003,16473)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,16473) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 2003, 517
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Karlsruhe, 18.05.2000 - 3 HEs 112/00
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.02.2003 - 1 HEs 41/03
    Dies entspricht auch der Ansicht des 3. Senates (OLG Karlsruhe, StV 2000, 513), der die Frage der Berücksichtigung einer Zeitspanne dringenden Tatverdachts vor der Aufhebung eines früheren Haftbefehles bei der Berechnung der Sechsmonatsfrist bei der besonderen Haftprüfung eines danach in dieser Sache neu erlassenen Haftbefehl zu entscheiden hatte und insoweit ebenfalls nicht die Ansicht des 1. Strafsenates des OLG Koblenz stützt.

    Für den vorliegenden Fall bedeutet dies nichts anderes, als dass im Falle einer hypothetischen Inhaftierung der Beschuldigten in anderer Sache bei der Berechnung der Frist des § 121 StPO der seit dem 25.07.2002 bestehende dringende Tatverdacht im Fall M. bei einem späteren Erlass eines diesbezüglichen Haftbefehles zu berücksichtigen wäre, jedenfalls wenn beide Verfahren bei der gleichen Ermittlungsbehörde anhängig sind bzw. der Erlass eines gemeinsamen Haftbefehls möglich gewesen wäre (OLG Karlsruhe StV 2000, 513).

  • OLG Bremen, 07.08.1997 - BL 159/97

    Anordnung der Fortdauer einer Untersuchungshaft wegen des Verdachts des

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.02.2003 - 1 HEs 41/03
    Auch die vom OLG Koblenz in bezug genommenen obergerichtlichen Entscheidungen (OLG Hamburg, SW 1989, 489; Brandenburgisches OLG, StV 1997, 537; OLG Zweibrücken, STV 1998, 556; OLG Hamm, StV 1998, 555 und OLG Bremen StV 1998, 140) stützen nicht dessen Ansicht, sondern stellen im Gegenteil einhellig darauf ab, dass "dieselbe Tat" im Sinne von § 121 StPO so zu verstehen ist, dass hierzu alle Straftaten eines Beschuldigten von dem Zeitpunkt an zählen, von dem an sie mit dringendem Tatverdacht gegen den Beschuldigten "bekannt" geworden sind und in einen Haftbefehl gegen den Beschuldigten hätten aufgenommen werden können (so auch KK/Boujong, § 121, Rdnr.11).
  • BVerfG, 15.12.1965 - 1 BvR 513/65

    Wenneker - Haftverschonung beim Haftgrund der Schwerkriminalität

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.02.2003 - 1 HEs 41/03
    ... II. Im Hinblick auf den Haftgrund liegt dringender Tatverdacht eines Verbrechens i.S.v. § 112 Abs. 3 StPO vor, Flucht- oder Verdunkelungsgefahr können nicht ausgeschlossen werden (BVerfGE 19, 342, 350).
  • OLG Nürnberg, 27.01.1997 - Ws 61/97

    Fristberechnung bei § 121 StPO

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.02.2003 - 1 HEs 41/03
    Auch die vom OLG Koblenz in bezug genommenen obergerichtlichen Entscheidungen (OLG Hamburg, SW 1989, 489; Brandenburgisches OLG, StV 1997, 537; OLG Zweibrücken, STV 1998, 556; OLG Hamm, StV 1998, 555 und OLG Bremen StV 1998, 140) stützen nicht dessen Ansicht, sondern stellen im Gegenteil einhellig darauf ab, dass "dieselbe Tat" im Sinne von § 121 StPO so zu verstehen ist, dass hierzu alle Straftaten eines Beschuldigten von dem Zeitpunkt an zählen, von dem an sie mit dringendem Tatverdacht gegen den Beschuldigten "bekannt" geworden sind und in einen Haftbefehl gegen den Beschuldigten hätten aufgenommen werden können (so auch KK/Boujong, § 121, Rdnr.11).
  • OLG Zweibrücken, 26.01.1998 - 1 BL 4/98

    Auslegung des Begriffs "derselben Tat"; Berechnung der Sechs-Monatsfrist bei

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.02.2003 - 1 HEs 41/03
    Auch die vom OLG Koblenz in bezug genommenen obergerichtlichen Entscheidungen (OLG Hamburg, SW 1989, 489; Brandenburgisches OLG, StV 1997, 537; OLG Zweibrücken, STV 1998, 556; OLG Hamm, StV 1998, 555 und OLG Bremen StV 1998, 140) stützen nicht dessen Ansicht, sondern stellen im Gegenteil einhellig darauf ab, dass "dieselbe Tat" im Sinne von § 121 StPO so zu verstehen ist, dass hierzu alle Straftaten eines Beschuldigten von dem Zeitpunkt an zählen, von dem an sie mit dringendem Tatverdacht gegen den Beschuldigten "bekannt" geworden sind und in einen Haftbefehl gegen den Beschuldigten hätten aufgenommen werden können (so auch KK/Boujong, § 121, Rdnr.11).
  • OLG Koblenz, 03.01.2001 - 4420 BL - III - 71/00

    Haftprüfung; Sechsmonatsfrist; Tatbegriff; neue Tat; neuer Haftbefehl;

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.02.2003 - 1 HEs 41/03
    Die vom 1. Strafsenat des OLG Koblenz, (NStZ-RR 2001, 152 unter Hinweis auf OLG Düsseldorf, StV 1996, 553) vertretene gegenteilige Ansicht trägt dem Normzweck des § 121.
  • OLG Düsseldorf, 16.01.1996 - 1 Ws 1027/95
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.02.2003 - 1 HEs 41/03
    Die vom 1. Strafsenat des OLG Koblenz, (NStZ-RR 2001, 152 unter Hinweis auf OLG Düsseldorf, StV 1996, 553) vertretene gegenteilige Ansicht trägt dem Normzweck des § 121.
  • OLG Düsseldorf, 16.12.2003 - 3 Ws 460/03

    Fristbeginn bei Erlass eines neuen oder erweiterten Haftbefehls; Auslegung des

    Zum Teil wird in der obergerichtlichen Rechtsprechung die Ansicht vertreten, zur Bestimmung der Frist des § 121 Abs. 1 StPO sei eine Zusammenrechnung der jeweiligen Haftzeiten erforderlich, wenn sich der Beschuldigte aufgrund verschiedener (neuer oder erweiterter) Haftbefehle in Untersuchungshaft befindet (OLG Karlsruhe (1. Senat) StV 2003, 517; OLG Köln NStZ-RR 2001, 123 und NStZ-RR 1998, 181; OLG Koblenz (2. Senat) NStZ-RR 2001, 124 und Beschluss vom 20. Oktober 2000 - (2) 4420 BL - III - 44/00; OLG Thüringen StV 1999, 329; OLG Bremen StV 1998, 140; OLG Celle StV 1989, 255; OLG Schleswig StV 1983, 466).

    Schließlich wird vertreten, eine Zusammenrechnung habe jedenfalls dann zu erfolgen, wenn die verschiedenen Verfahren bei der gleichen Ermittlungsbehörde anhängig sind bzw. der Erlass eines gemeinsamen Haftbefehls möglich gewesen wäre (OLG Karlsruhe (1. Senat) StV 2003, 517).

    Soweit gegen die hier vertretene Ansicht vorgebracht wird, diese trage dem Normzweck des § 121 StPO nicht hinreichend Rechnung (so OLG Karlsruhe (1. Senat) StV 2003, 517) oder "beraube" den Angeklagten des Schutzes des § 121 StPO (so OLG Koblenz (2. Senat) Beschluss vom 20. Oktober 2000 - (2) 4420 BL - III - 44/00), vermag der Senat dies nicht nachzuvollziehen.

  • OLG Karlsruhe, 28.09.2010 - 1 Ws 202/10

    Sechs-Monats-Frist der besonderer Haftprüfung bei Erweiterung des Haftbefehls

    Der Senat hält an seiner ständigen Rechtsprechung fest, wonach durch die Erweiterung eines Haftbefehls die Sechs-Monats-Frist des 121 StPO nicht ohne weiteres erneut in Lauf gesetzt wird (vgl. StV 2003, 517; zuletzt Beschluss vom 9. Dezember 2009 - 1 Ws 309/09).

    Der Senat hält an seiner ständigen Rechtsprechung (vgl. StV 2003, 517; zul. Beschluss vom 09.12.2009, 1 Ws 309/09; a.A. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 03.01.2006, 2 Ws 336/05 - 2 HEs 156/05 - OLG Stuttgart, Beschluss vom 17.02.2009, 1 HEs 17/09; dass. StV 1999, 101 ; vgl. auch Meyer-Goßner, StPO , 52. Auflage 2009, § 121 Rn. 14 m.w.N.) fest, wonach durch die bezüglich des Angeklagten A. am 26.04.2010 und bezüglich des Angeklagten B. am 06.05.2010 erfolgte Erweiterung der ursprünglichen Haftbefehle des Amtsgerichts D. vom 26.03.2010 die Sechs-Monats-Frist des § 121 StPO nicht erneut in Lauf gesetzt wurde, so dass auch bei diesen beiden Angeklagten sechs Monate nach ihrer Festnahme ein Haftprüfungsverfahren nach § 121 StPO durchzuführen ist.

  • OLG Zweibrücken, 09.01.2018 - 1 Ws 383/17

    Haftprüfung: Fortdauer der Untersuchungshaft wegen derselben Tat; Begriff der

    Prozessual selbständige Taten, für die erst nach Erlass des Ursprungshaftbefehls dringender Tatverdacht entsteht, gehören dagegen nicht zu der Tat im Sinne des § 121 Abs. 1 StPO (OLG Koblenz, Beschluss vom 17. September 2014, 2 Ws 486/14 H, Rn. 10; Oberlandesgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 02. Dezember 2008 - 1 Ws 674/08, Rn. 7; OLG Rostock, Beschluss vom 13. Juni 2013, 2 HEs 9/13 , Rn. 9; OLG Celle, Beschluss vom 09. Februar 2012, 32 HEs 1/12, Rn. 21 ; a. A. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 14. Februar 2003 - 1 HEs 41/03, alle juris).
  • KG, 28.02.2005 - 1 HEs 11/05

    Strafprozessrecht: Aufrechterhaltung der Untersuchungshaft wegen derselben Tat

    Der Zeitpunkt des Fristbeginns verschiebt sich nicht dadurch, daß sich im Laufe desselben Ermittlungsverfahrens der gegen den Beschuldigten bestehende Tatverdacht, weitere gleichartige oder ähnliche Taten desselben Tatkomplexes ("Serientaten") begangen zu haben, zu unterschiedlichen Zeiten zum dringenden Tatverdacht erhärtet hat (vgl. OLG Celle NdsRPfl 2004, 249; OLG Karlsruhe StV 2003, 517; KG, Beschlüsse vom 30. August 1999 - (4) 1 HEs 138/00 (82/00) - 12. April 2000 - (4) 1 HEs 50/00 (31/00) - und 30. August 1999 - (4) 1 HEs 146/99 (92/99) -).
  • OLG Zweibrücken, 21.08.2007 - 1 HPL 33/07

    Gesetzliche Haftprüfung: Fristbeginn für die Haftprüfung im Falle einer nach

    Der Senat teilt hingegen die ebenfalls in höchstrichterlicher Rechtsprechung vertretene gegenteilige Auffassung (OLG Koblenz 2. Strafsenat StV 2001, 297; OLG Karlsruhe StV 2003, 517).
  • OLG Zweibrücken, 21.08.2007 - 1 HPL 34/07
    Der Senat teilt hingegen die ebenfalls in höchstrichterlicher Rechtsprechung vertretene gegenteilige Auffassung (OLG Koblenz 2. Strafsenat StV 2001, 297; OLG Karlsruhe StV 2003, 517).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht